Mietkautionsbürgschaft
Holen Sie sich Ihre Mietkaution zurück

Jeder, der schon einmal eine Wohnung gemietet hat, kennt die Problematik der Mietkaution, die zu hinterlegen ist. In aller Regel fordert ein Vermieter drei Monatsmieten als Mietkaution ein, um beispielsweise Schäden beim Auszug des Mieters damit regulieren zu können.
Das ist eine Warnmeldung
Dafür müssen Sie -> hier eine Mietkautionsbürgschaft beantragen. Sobald Sie die Bürgschaftsurkunde haben, können Sie diese Ihrem Vermieter vorlegen und dieser überweist Ihnen die Mietkaution komplett zurück, in der Regel sogar mit den angefallenen Zinsen.
Übersicht:
Bezahlte Mietkaution zurückholen
Sollten Sie bereits die Mietkaution direkt an Ihren Vermieter bezahlt haben, ist dies kein Problem, denn Sie können die volle Kaution zurückholen.
Dafür müssen Sie eine Mietkautionsbürgschaft beantragen. Sobald Sie die Bürgschaftsurkunde haben, können Sie diese Ihrem Vermieter vorlegen und dieser überweist Ihnen die Mietkaution komplett zurück, in der Regel sogar mit den angefallenen Zinsen.
Wie funktioniert das?
Hier setzt das Konzept der Kautionsbürgschaft ein. Eine Kautionsbürgschaft wird von einem Dritten (also nicht dem Mieter selbst) gestellt. Dieser Dritte versichert damit, für die Verbindlichkeiten des Mieters bei Bedarf einzustehen. Seit dem Jahr 2008 ist es nun erlaubt, als gewerblicher Anbieter eine Kautionsbürgschaft für die Mietkaution anzubieten.
Vorteile für den Mieter einer Mietbürgschaft
Eine Kautionsbürgschaft von einem gewerblichen Anbieter kann einige Vorteile für alle Beteiligten bringen. Der den Mieter vielleicht einleuchtendste Grund für eine Kautionsbürgschaft ist wahrscheinlich, dass die benötigte Bargeldmenge reduziert wird. Anstatt drei Monatsmieten für eine Mietkaution auf ein Sparbuch zu legen, bleibt das Geld zur Verfügung.
Vorteile für den Vermieter einer Mietbürgschaft
Für den Vermieter bietet eine Kautionsbürgschaft ebenfalls Vorteile. Anstatt nun eine Mietkaution auf einem extra Konto verwalten zu müssen, bekommt der Vermieter nun eine Urkunde eines Unternehmens, welche sich um etwaige Ansprüche kümmern kann. Ein weiterer Vorteil für den Vermieter liegt in der Bonitätsprüfung des Mieters. Das Unternehmen, welches die Kautionsbürgschaft für die Mietkaution zur Verfügung stellt, prüft in aller Regel im Voraus die Bonität des Kunden. Dies gibt dem Vermieter dann wesentlich mehr Sicherheit in Bezug auf seine Mieter.
Nachteil einer Mietbürgschaft
Ein Nachteil besteht jedoch bei der Sache auch noch. Der Vermieter kann durchaus eine Kautionsbürgschaft ablehnen und die Hinterlegung einer klassischen Mietkaution fordern.
In aller Regel kann man, mit Einverständnis des Vermieters, auch eine schon bestehende Mietkaution in eine Kautionsbürgschaft umwandeln. Somit wäre, wenn Bedarf danach besteht, ein Bargeldengpass zu überbrücken durch Losreisen der Mietkaution.
Was passiert, wenn der Vermieter ein Teil der Kaution einbehalten möchte?
Sollte dann der Zeitpunkt kommen, zu dem der Vermieter eine Forderung stellt, die bislang durch die Mietkaution gedeckt wurde, wendet er sich nun an die Gesellschaft, welche die Kautionsbürgschaft ausstellte. Diese teilt dies nun dem Mieter mit. Nun hat der (ehemalige) Mieter die Gelegenheit, handfeste Beweise beizubringen, welche die Auszahlung verhindern. Sollte dies nicht passieren tritt die Gesellschaft in Leistung, was bedeutet, dass die Forderungen des Vermieters beglichen werden. Anschließend hat der (ehemaligen) Mieter diese Kosten zurück zu erstatten.
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Was kostet eine Mietbürgschaft?
Die Kosten für eine Kautionsbürgschaft sind in aller Regel abhängig von der Mietkaution, welche der Vermieter fordert. Weiterhin können, je nach Anbieter der Kautionsbürgschaft noch Verwaltungs- oder Servicekosten hinzukommen.
Fazit:
Alles in allem ist eine Kautionsbürgschaft eine hervorragende Möglichkeit, finanzielle Engpässe bei einem Umzug zu vermeiden, indem eine teilweise hohe Mietkaution eingespart werden kann.

