Steuerfreibetrag

Versteuerung von Zinsgewinn

Ein Festgeldkonto ist eine sichere und sinnvolle Geldanlage, wenn Sie Kapital entbehren und mittel- oder langfristig binden können.

Aber wie sieht es mit der Besteuerung des Zinsgewinnes bei Festgeldkonten aus? Die Attraktivität bei Festgeld liegt ja im garantierten Zinszuwachs, abgesehen von der sehr sicheren Geldanlage.

Steuerfreibetrag
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Welche Steuerfreibeträge können in Anspruch genommen werden?

Ein Festgeldkonto ist kein tatsächliches Konto, auf dem laufende Bewegungen stattfinden und auch kein Sparbuch im üblichen Sinne. Es handelt sich um eine Geldanlageform, die dem Vermögensaufbau dient und der Abgeltungssteuer unterliegt. Diese Steuer löste dem Namen nach die Kapitalertragssteuer zum 01.01.2009 ab.

Gleichzeitig wurde statt des vorherigen Sparerfreibetrages der Sparerpauschbetrag eingeführt, welcher als Pauschale 801 Euro für Alleinstehende und bei Verheirateten 1.602 Euro beträgt.  Dies ist der wichtigste und bekannteste Steuerfreibetrag, welcher bei Kapitalerträgen geltend gemacht werden kann.

Freistellungsauftrag bei Kapitalerträge

Versäumen Sie nicht, den Freistellungsauftrag dafür rechtzeitig zu beantragen. Daneben gibt es noch den Grundfreibetrag der für Anleger, deren Einkünfte unter dem vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwert liegen, zur Anwendung kommen. Um in den Genuss einer Steuerbefreiung zu gelangen, muss jedoch beim zuständigen Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt und dem Geldinstitut vorgelegt werden.