Girokonto trotz Schufa

Das Girokonto trotz Schufa

Girokonto trotz Schufa

Normalerweise kann jeder Bürger ein Girokonto eröffnen, das die Grundvoraussetzung für die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben darstellt. Verbraucher, die jedoch keine gute Bonität oder kein geregeltes Einkommen (welcher Art auch immer) vorweisen können, haben oft Probleme mit der Eröffnung eines Girokontos. Viele Banken lehnen solche Anträge ab und begründen dies mit dem höheren Risiko eines Zahlungsausfalls für den Fall, dass Kunden mit schlechter Bonität ihr Konto überziehen.

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Girokonto trotz negativer SCHUFA

Damit auch Menschen mit negativem SCHUFA-Eintrag die Möglichkeit haben, ein Girokonto zu besitzen, bieten einige Banken ein Girokonto ohne SCHUFA an. Von diesem Konto aus können die Kunden dann regelmäßige Kosten wie Mieten oder Kreditraten bezahlen und auch andere Rechnungen bezahlen. Selbstverständlich dient es auch dem Eingang des Arbeitslohns oder anderen Geldeingängen. Im Gegensatz zu einem normalen Girokonto handelt es sich hierbei meist um ein sogenanntes Guthabenkonto, das heißt, das Konto gewährt keinen Dispokredit. Der Kunde kann das Konto also nicht überziehen und auch nicht nachträglich einen Kreditrahmen einstellen lassen. Ansonsten gibt es eigentlich keine Unterschiede, auch zu dem Girokonto trotz SCHUFA gehört eine Girocard als bargeldloses Zahlungsmittel und zum Abheben von Bargeld am Geldautomaten – nur mit der Einschränkung, dass eben nur das Guthaben eingesetzt werden kann, dass sich aktuell auf dem Konto befindet und nicht mehr.

Umwandlung in Pfändungsschutzkonto

Einige Banken bieten zudem die Umwandlung eines Guthabenkontos in ein Pfändungsschutzkontos (P-Konto) an. Bei einem solchen Konto ist eine monatliche Mindestsumme vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt, um das Mindesteinkommen zu sichern, das für den Lebensunterhalt benötigt wird. Diese Summe beträgt aktuell 1.045,04 Euro (Stand: Mai 2015).

Nur Sparkassen haben die Angebotspflicht zu Guthabenkonten

Die Sparkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, jedem Kunden ein Girokonto einzurichten, gerne auch auf Guthabenbasis, in Form eines Girokontos trotz Schufa, sie dürfen keine Kunden wegen schlechter Bonität ablehnen. Anderen Banken und Kreditinstituten ist dies laut Gesetz allerdings erlaubt und einige Banken machen von diesem Recht auch Gebrauch. Sie lehnen bonitätsschwache Kunden generell ab und verweigern ihnen auch ein Girokonto ohne SCHUFA, weil sie solche Kunden grundsätzlich nicht in ihrem Hause haben möchten.

Nicht aufgeben, sondern weiter suchen!

Wer einen negativen SCHUFA-Eintrag hat oder sonst keine gute Bonität aufweist, muss deshalb mit Ablehnungen von Banken rechnen. Als Betroffene(r) sollten Sie sich davon jedoch nicht entmutigen lassen, sondern weiter suchen. Neben den Sparkassen gibt es insbesondere einige Direktbanken, die bei der Kontoeröffnung eines Guthabenkontos auf einen Blick in die SCHUFA verzichten. Diese Konten werden häufig unter dem Namen „“Basiskonto““, „“Konto für Jedermann““ oder „“Aktiv-Konto““ angeboten. Sie bieten meist die gleichen Leistungen wie „“normale““ Konten und erlauben selbstverständlich auch die Durchführung von Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen.

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