Abgeltungssteuer Tagesgeld

Zinsen unterliegen der Abgeltungssteuer

Anleger von Tagesgeld werden sich fragen, in welcher Höhe Ihre Zinsen auf dem Tagesgeldkonto versteuert werden müssen. Zinsen sind Kapitalerträge, die seit dem 01.01. 2009 der Abgeltungssteuer unterliegen. Diese Steuer löste die vorherige Kapitalertragssteuer ab und beträgt pauschal 25 Prozent.

Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (bei konfessionsgebundenen Anlegern). Der Gesetzgeber hat jedoch eine Steuerbefreiung bis zu einer gewissen Höhe mit dem Sparerpauschbetrag festgesetzt.

Abgeltungssteuer
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Freistellungsauftrag für Abgeltungssteuer

Alleinstehende und Verheiratete haben die Möglichkeit, den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 (Singles) beziehungsweise 1.602 Euro (Paare) geltend zu machen. Diese Pauschale deckt alles ab und muss bei der Bank über einen Freistellungsauftrag beantragt werden. 

Der Freistellungsauftrag gilt dann für alle Giro- als auch Tages- und Festgeldkonten bei einer Bank oder Sparkasse und auch für Konten bei anderen Geldinstituten. Zinserträge und Veräußerungsgewinne, die über dieser Pauschale liegen, müssen dann jedoch voll versteuert werden.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung anstatt Freistellungsauftrag

Bezieher von geringem Einkommen haben außerdem die Möglichkeit den Grundfreibetrag von 8.820 Euro für Ledige und 17.640 Euro für Verheiratete zu nutzen. Dafür muss eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung mit Lohnnachweis beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Alle Zinserträge oberhalb dieser Grenze sind steuerbefreit. Ansonsten besteht nur die Möglichkeit, eventuell zu viel gezahlte Steuern über die jährliche Einkommenssteuererklärung zurückzufordern. Dazu müssen Sie in dem Formular „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ kurz: KAP Ihre Einträge und abgeführten Steuern eintragen.