Im Gegensatz zu Aktien und Wertpapieren stellt das Festgeld eine Leihgabe des Anlegers dar, die, je nach Anlagezeitraum, zu einem fest vereinbarten Zinssatz der Bank überlassen wird. Diese verpflichtet sich vertraglich, das eingesetzte Kapital zu dem ausgehandelten Zinssatz nach einem gewissen Zeitraum auf ein Verrechnungskonto, meist ein Tagesgeldkonto, zu überweisen.