Beim Überziehungszinssatz handelt es sich um einen Schuldzins, der beim Überziehen von Girokonten und vergleichbaren Konten von Privat- und Geschäftskunden angerechnet wird. Angewendet wird er bei einem Dispositionskredit, den die meisten Banken und Kreditinstitute ihren Kunden bei Abschluss eines Girokontos einräumen. Im Rahmen einer vom Geldinstitut festgelegten Kreditlinie können Kunden ihr Konto überziehen und so kurze Perioden einer ausbleibenden Kontodeckung mit einem flexiblen Kredit ausgleichen. Der Überziehungszinssatz wird angerechnet, sobald der Bankkunde über die gewährte Kreditlinie hinausgeht, d. h. den eingeräumten Dispokredit überzieht.
Bereits die Dispozinsen eines Girokontos sind vergleichsweise hoch und stehen nicht zum Tilgungszins eines Ratenkredits im Verhältnis. Der Überziehungszinssatz ist noch höher und soll den Kontoinhaber abschrecken, das Girokonto stärker als die eingeräumte Kreditlinie zu belasten. Werte von 15,00 % effektivem Jahreszins und mehr sind bei den meisten Kreditinstituten keine Seltenheit, während der Dispozinssatz eher im Bereich von 10,00 % liegt. Um den Überziehungszinssatz zu vermeiden, ist ein Ausgleichen des Kontos bzw. ein Einhalten der gewährten Dispositionslinie unverzichtbar. Aufgrund der hohen Schuldzinsen empfiehlt es sich, bei fortwährender Belastung des Girokontos einen klassischen Ratenkredit zur Umschuldung abzuschließen und mit diesem den negativen Kontostand auszugleichen.

