Ratenkredit

Der Ratenkredit

Nicht immer lassen sich Wünsche und dringend benötigte Anschaffungen aus den eigenen Ersparnissen finanzieren. Besonders bei größeren Investitionen wie Autos, Wohnungseinrichtungen und Familienurlauben bietet sich daher die Finanzierung über einen Ratenkredit an. Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass Ratenkredite nicht leichtfertig aufgenommen werden sollten, sondern nur für wirklich wichtige und nötige Anschaffungen abgeschlossen werden sollten. Üblicherweise werden Ratenkredite an die SCHUFA gemeldet, so dass diese die Bonität des Kreditnehmers nicht unbedingt verbessern. Durch den Kredit können sich Verbraucher ihre Wünsche sofort erfüllen und die Kreditsumme bequem in festen Monatsraten mit vertraglich vereinbarter Laufzeit zurückzahlen. Die Höhe der monatlichen Raten lässt sich durch Anpassung der Laufzeit an die persönliche Finanzsituation anpassen. Grundsätzlich gilt: Je länger die Laufzeit, desto niedriger sind die Raten. Allerdings steigen mit der Laufzeit auch die Zinsen. Was Sie sonst noch zum Thema Ratenkredit wissen müssen, erfahren Sie hier.

Ratenkredit zur Umschuldung

Durch eine Umschuldung können Verbraucher bares Geld sparen. Vor allem dann, wenn der neue Ratenkredit zu einem günstigeren Zinssatz abgeschlossen wird als der oder die bestehenden Kredite. Ob sich die Umschuldung tatsächlich lohnt, hängt aber vor allem davon ab, ob die Bank eine Entschädigung für die vorzeitige Tilgung (Vorfälligkeitsentschädigung) verlangt. Wenn dies der Fall ist, wird die auf der einen Seite durch die günstigeren Zinsen eingesparte Summe möglicherweise auf der anderen Seite durch die Entschädigung wieder aufgefressen. Im schlechtesten (aber seltenen) Fall kostet eine Umschuldung sogar mehr Geld als die Fortführung des alten Kredits. Meistens lohnt sich jedoch eine Umschuldung zu einem neuen Ratenkredit, vor allem in Niedrigzinsphasen und noch langer Laufzeit.

Dispokredit mit Ratenkredit ausgleichen

Ein Dispositionskredit kann dabei helfen, unbürokratisch und schnell finanzielle Engpässe zu überbrücken. In manchen Fällen kann er aber auch zur Schuldenfalle werden, aus der man nur schwer wieder entkommen kann. Schuld daran sind unter anderem die sehr hohen Dispozinsen, die häufig bei 13 Prozent und mehr liegen. Wer seinen Dispokredit jeden Monat ausreizt, sollte eine Umschuldung in Form eines Ratenkredites nachdenken. Die Zinsen bei einem Ratenkredit sind fast immer deutlich niedriger als die des Dispokredits, in vielen Fällen sogar nur halb so hoch. Bei einer Umschuldung wird der Dispokredit mit der aufgenommenen Summe aus dem Ratenkredit ausgeglichen und das Konto ist sofort wieder im Plus. Statt hoher Zinsen für die Überziehung des Kontos fällt dann nur noch eine feste Rate an, die monatlich zurückgezahlt wird. So besteht keine Gefahr, die Schuld unangetastet zu lassen, sondern die Tilgung schreitet unaufhörlich voran, bis sie letztlich komplett beglichen wurde. Natürlich sollte nach der Umschuldung vermieden werden, erneut in den Dispokredit abzurutschen.

Zweiten Kreditnehmer ins Boot holen

Ob die Bank einen Ratenkredit gewährt, hängt in erster Linie von der Bonität des Kreditnehmers ab. Wenn die eigene Bonität nicht für eine Kreditgewährung ausreicht oder aber nur zu wenig attraktiven Konditionen möglich ist, kann es sich lohnen, einen zweiten Kreditnehmer ins Boot zu holen. Im Idealfall sollte der zweite Kreditnehmer einwandfrei kreditwürdig sein, also über eine solide Bonität und ein geregeltes Einkommen verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Vollzeitstelle handelt oder aber nur um eine Nebenbeschäftigung. Das zusätzliche Einkommen führt dazu, dass sich die Bonität insgesamt erhöht und die Wahrscheinlichkeit für die Gewährung des Ratenkredits dadurch erheblich ansteigt. Zudem lässt sich durch den zweiten Kreditnehmer der Zinssatz und damit auch die Gesamtkosten senken.

Ratenkredit möglichst inklusive kostenlosen Sondertilgungen

Bei dem Abschluss eines Ratenkredits sollten Sie nicht auf die Möglichkeit kostenloser Sondertilgungen verzichten. Wenn Ihnen während der Laufzeit des Ratenkredits eine größere Geldsumme zur Verfügung steht, beispielsweise durch eine Erbschaft, einen Lottogewinn oder aber einen Arbeitsplatzwechsel, können Sie diese verwenden, um die Restschuld zu reduzieren. Dadurch verkürzt sich nicht nur die Laufzeit des Kredits, sondern auch die Kreditkosten, denn durch die kürzere Laufzeit müssen auch weniger Zinsen bezahlt werden. Leider räumen nicht alle Banken ihren Kunden die Möglichkeit ein, kostenlose Sonderzahlungen zu tätigen. In diesem Fall wird bei der vorzeitigen Ablösung eines Ratenkredits eine Entschädigungszahlung, die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigungen, fällig. Die Höhe dieses Entgelts errechnet sich aus der Restlaufzeit und der noch offenen Restsumme des Ratenkredits. Je nach Restlaufzeit dürfen die Banken zwischen 0,5 Prozent (weniger als ein Jahr Restlaufzeit) und ein Prozent der Restsumme (länger als ein Jahr Restlaufzeit) für die vorzeitige Ablösung berechnen.

Ratenkredit kündigen

Ein Ratenkredit lässt sich zum Beispiel im Rahmen einer Umschuldung problemlos kündigen. Dies ist immer dann ratsam, wenn sich durch die Kündigung des Ratenkredits und dem Abschluss eines neuen Kredits Geld sparen lässt. Für die Kündigung des Ratenkredits spielt das Datum, an dem der Kreditvertrag geschlossen wurde, eine große Rolle. So wurden im Juni 2010 durch die Einführung der sogenannten EU-Verbraucherkreditrichtlinie entscheidende Änderungen am Kündigungsrecht vorgenommen. Aufgrund dieser Änderungen können alle Kredite, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden, ohne Kündigungsfrist und jederzeit gekündigt werden. Ausgenommen davon sind Immobilienkredite, die mit einer Grundschuld besichert sind. Bei ihnen sind die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten. Mit der Einführung der neuen Richtlinie wurde den Banken allerdings auch das Recht eingeräumt, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für die Kreditkündigung zu verlangen. Einige Banken sind jedoch kundenfreundlich und verzichten komplett auf die Entschädigung. Wenn Sie Ihren Kredit vor dem Inkrafttreten der EU-Verbraucherkreditrichtlinien abgeschlossen haben, gilt noch das alte Recht. Unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist und welche Kündigungsfristen Sie hierbei einhalten müssen, müssen Sie in diesem Fall dem Vertrag entnehmen.

Übrigens: Ein Ratenkredit unterliegt dem gesetzlichen Widerrufrecht, das heißt, dem Kreditvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung widersprochen werden. Dann wird jedoch auch die Rückzahlung des bereits ausgezahlten Kreditbetrages sofort fällig.

Kündigung durch die Bank

Nicht nur der Kreditnehmer, auch die Bank kann den Ratenkredit kündigen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So muss der Kreditnehmer mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug sein, dies gilt nicht nur für komplett ausgelassene, sondern auch für nur teilweise gezahlte Raten. Weiterhin müssen die Rückstände der Raten mindestens fünf beziehungsweise zehn Prozent (je nach Abhängigkeit der Restlaufzeit) des Nennbetrages des Darlehens betragen und die Bank muss bereits die dritte Mahnung verschickt haben. In dieser Mahnung muss die Kündigung des Kredits innerhalb von zwei Wochen angekündigt und auf die möglichen Folgen verwiesen werden. Sind alle diese Bedingungen erfüllt, darf die Bank den Ratenkredit kündigen und die Rückzahlung der gesamten Summe wird fällig.

Ratenkredit vergleichen

Nutzen Sie vor dem Abschluss eines Ratenkredits immer den kostenlosen und unverbindlichen Kredit-Vergleichsrechner. Die Konditionen der einzelnen Banken unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. Zur Berechnung eines konkreten Angebots sollten Sie schon vor dem Vergleich Ihren Kreditbedarf kennen und sich auch schon Gedanken über die mögliche Höhe der monatlichen Kreditraten gemacht haben. Generell gilt: Die Kreditrate sollte für Sie keine besonders große finanzielle Belastung darstellen und jederzeit aufzubringen sein, auch wenn sich Ihre finanzielle Situation durch unvorhergesehene Ausgaben etwas verschärft. Daneben sollte noch ausreichend Geld für die Lebenshaltung zur Verfügung stehen. Finanzexperten und Verbraucherschützer warnen davor, die Kreditrate so hoch zu wählen, dass Sie sich deshalb in Ihrem Lebensunterhalt stark einschränken müssen. In den meisten Fällen führt dies zu Zahlungsverzug und im schlimmsten Fall zur Kreditkündigung mit weitreichenden Folgen. Dies können Sie verhindern, wenn Sie die Darlehenssumme, die monatliche Kreditrate und die Laufzeit realistisch einschätzen und auf dieser Basis einen Vergleich der verschiedenen Angebote durchführen.

Zusammfassung zum Thema Ratenkredit

Um den günstigsten Ratenkredit zu finden, sollten Sie den effektiven Jahreszins nicht außer Acht lassen. In ihm sind bereits alle mit dem Kredit in Verbindung stehenden Kosten wie Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühren enthalten. Der bei dem Vergleich angezeigte Zinssatz kann sich in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers noch ändern. Banken werben üblicherweise immer mit dem günstigsten Zinssatz, der jedoch nur Kunden mit einwandfreier Bonität zur Verfügung steht. Bei geringsten Abweichungen erhöht sich auch der Zinssatz. Ob der Zinssatz bonitätsabhängig ist oder nicht, lässt sich in der Regel dem Vergleich entnehmen.