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Vorzeitige Ablösung
Als vorzeitige Ablösung wird im Kreditwesen das Zurückzahlen der gesamten Kreditschuld noch vor der eigentlich festgelegten Vertragslaufzeit des Kreditvertrags bezeichnet. Der Kreditnehmer hat beispielsweise durch unerwartete Einnahmen neue finanzielle Möglichkeiten gewonnen, die er unmittelbar zur Tilgung seiner Schuld einsetzen möchte. Auch die Umschuldung eines Erstkredits fällt unter die vorzeitige Ablösung, um zukünftig einen anderen Kredit mit günstigeren Tilgungskonditionen zurückzahlen zu müssen.
Durch die vorzeitiger Ablösung erlischt zwar das fortwährend bestehende Kreditrisiko auf Seiten des Gläubigers, dennoch willigen viele Banken und Kreditinstitute ungern in diese Regelung ein. Durch den Einfluss der Laufzeit eines Kreditvertrags auf die angerechneten Tilgungszinsen entgeht dem Kreditinstitut bei einer vorzeitigen Aufhebung des Vertragsverhältnisses eine bereits kalkulierte Einnahme. Viele Banken fordern deshalb eine Gebühr für die vorzeitige Ablösung ein, um diesen nachteiligen Effekt auszugleichen.
Ist eine Umschuldung durch vorzeitige Ablösung geplant und erwünscht, muss sich der Kreditnehmer rechtzeitig informieren, ob die Restschuld überhaupt mit einem Male getilgt werden kann. In der modernen Kreditpraxis hat sich als Standard durchgesetzt, nicht die gesamte Schuld auf einmal tilgen zu können, sondern lediglich einen festen Anteil der Gesamtschuld bzw. noch ausstehenden Schuld. Im Gegenzug verzichten die meisten Kreditinstitute bei jährlichen Sondertilgungen auf das Anrechnen einer Straf- oder Bearbeitungsgebühr.