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Zweckerklärung
Die Zweckerklärung ist ein Dokument aus dem Bereich des Kreditwesens, das zur Absicherung von Krediten herangezogen wird. Konkret regelt es die Details sogenannter abstrakter Kreditsicherheiten, wie sie beispielsweise durch das Eintragen einer Grundschuld ins Grundbuch erfolgen. Durch die Zweckerklärung wird festgehalten, welche Rechte und Pflichten dem Gläubiger durch diese Form der Sicherheit eingeräumt werden, beispielsweise in welchem Umfang er auf die Grundschuld zur Abdeckung des Kreditrisikos vertrauen kann.
Wesentliches Merkmal der Zweckerklärung ist ihr Bezug auf die abstrakte Kreditsicherung, d. h. sind kann nicht als sogenannte akzessorische Kreditsicherheit herangezogen werden. Mit diesen sind beispielsweise Bürgschaften und ähnliche Absicherungen gemeint, die sich konkret auf einen bestimmten Kredit beziehen und erlischen, sobald die Tilgung des Kredits erfolgt ist. Stattdessen währen abstrakte Kreditsicherheiten dauerhaft fort, im Falle der Grundschuld bis zu einer expliziten Löschung aus dem Grundbuch.
Durch diesen fortwährenden Charakter ist es wichtig, dass alle Parteien eines Schuldverhältnisses einen klaren Überblick über Art, Form und Umfang der Absicherung behalten. Die Zweckerklärung gibt dies explizit an und wird zur schriftlichen Vertragsgrundlage, wie abstrakte Sicherheiten eingesetzt werden können. Die Erklärung bleibt unabhängig von einem bestimmtem Kreditverhältnis bestehen und sorgt hierdurch auch beim Kreditnehmer für die Sicherheit, in welchem Umfang er abstrakte Sicherheiten einbringen kann.