Kredit für Arbeitslose
Ist ein Kredit für Arbeitslose die Lösung?
Wer arbeitssuchend und auf Arbeitslosengeld I oder II angewiesen ist, dem fehlt das Geld oft an allen Ecken und Enden.
Möbel, Haushaltsgeräte, Auto, Reisen, unvorhergesehene Reparaturen – es gibt viele Dinge, die man sich ohne regelmäßiges Einkommen nicht unbedingt leisten kann. Verbraucher ohne Beschäftigungsverhältnis haben es in der Regel schwer, einen Kredit für Arbeitslose zu bekommen. Ein regelmäßiges Einkommen gehört für eine positive Kreditentscheidung jedoch zu den wesentlichen Bedingungen. Arbeitssuchende Verbraucher mit Kreditwunsch müssen deshalb andere Sicherheiten vorweisen, sonst ist es nahezu unmöglich, von einem seriösen Anbieter einen Kredit zu erhalten.
Neben eigenen Immobilien (Haus oder Eigentumswohnung) können beleihbare Versicherungen oder gute Bürgschaften als Sicherheit dienen. Sollte der Kreditnehmer seine Kreditraten nicht mehr bezahlen (können), ist der Bürge in der Pflicht, die Verbindlichkeiten zu übernehmen. Als guter Bürge gelten Personen, die selbst kreditwürdig, also volljährig sind, ihren Wohnsitz in Deutschland haben, über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und keinen negativen SCHUFA-Eintrag haben. Letzteres gilt natürlich auch für den Kreditnehmer selbst. Sowohl der Kreditnehmer als auch der Bürge sollten die Bürgschaft jedoch vorher gut überlegen und die Konditionen für eine eventuelle Rückzahlung schriftlich festhalten, falls der Bürge tatsächlich zur Kasse gebeten wird.