Kreditbearbeitungsgebühren zurückholen

Mit diesem Beitrag „Schritt für Schritt“ Geld zurückfordern.

Nach dem BGH Entscheid im Mai und Oktober 2014 ist für Kreditnehmer klar, dass die Kreditbearbeitungsgebühren für Privatkredite unzulässig sind und von der Bank rückerstattet werden muss. Die Unzulässigkeit gilt insbesondere für Ratenkredite und Autofinanzierungen, sowie Kredite zur Immobilienfinanzierung. Grundlage der Gerichtsentscheidung ist die Tatsache, dass Bearbeitungsgebühren unter anderem für die Einholung der Schufa Auskunft verlangt und dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt wurden, obwohl die Prüfung der Kreditwürdigkeit im Interesse der Bank liegt. Alle Kreditnehmer haben seit der Verkündung des Urteils die Möglichkeit, unzulässig eingeforderte Kreditbearbeitungsgebühren von der Bank zurückzufordern. 

So gibt es die Bearbeitungsgebühr zurück

Das Urteil schließt nicht nur zukünftige Bearbeitungsgebühren aus, sondern wurde rückwirkend für die vergangenen 10 Jahre ausgesprochen. Viele Kreditnehmer haben dadurch die Möglichkeit bekommen, sich die Kreditbearbeitungsgebühren von der kreditgebenden Bank zurückzuholen. Hierbei gilt zu beachten, dass die Bank die Gebühr nicht aus freien Stücken zurückzahlt und der Kreditnehmer in der Verantwortung ist, seinen Anspruch schriftlich geltend zu machen. Wer bereits im vergangenen Jahr verjährungshemmende Maßnahmen geltend gemacht und Klage gegen die Bank erhoben, beziehungsweise einen Ombudsmann eingeschaltet hat, hat die geltenden Fristen gewahrt und muss sich nun in Geduld üben. Auch eine Erklärung der Bank, dass diese sich mit dem Kreditnehmer in Verhandlung befindet, ist eine verjährungshemmende Maßnahme. Kreditnehmer die nur eine Bestätigung des Eingangs ihrer Beschwerde erhalten haben, erhalten nicht selten eine Ablehnung mit dem Verweis, dass der Anspruch verjährt und eine verjährungshemmende Maßnahme nicht ergriffen worden ist.

Das einfache Online Banking

Beim Verbraucherschutz, aber auch online finden sich Musterbriefe für eine Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühren. Diese entsprechen in der Form der Voraussetzung, die ein Kreditnehmer im Beschwerdebrief erschaffen und beim Kreditinstitut vorlegen muss. Die Übersendung der Beschwerde ist unbedingt als Einschreiben mit eigenhändiger Annahme oder mit Rückschein zu wählen, da ein einfacher Brief nicht rückverfolgt und im Eingang beim Empfänger bestätigt werden kann. Nach der Prüfung des Kreditvertrags ist klar, welche Summe in die Rückforderung einbezogen und anhand des Urteils und seiner Wirkung von der Bank eingefordert werden kann. Neben der eigentlichen Kreditbearbeitungsgebühr hat der Kreditnehmer die Berechtigung, Zinsen aus den Gebühren ebenfalls in seine Rückforderung einzubeziehen. Diese belaufen sich auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Berechnung der Zinsen ist allerdings schwierig und erfordert Kenntnisse in der Finanzbranche. Wer einen Anwalt konsultiert oder einen Ombudsmann einschaltet, kann die reale Summe ermitteln und das Schreiben an die Bank von einem Profi aufsetzen lassen.

SO HOLEN SIE SICH IHR GELD ZURÜCK

 

  • Schritt 1:

Fordern Sie Ihre Bank unverzüglich auf, die Kreditbearbeitungsgebühren zurückzuzahlen. Das Ganze sollte schriftlich erfolgen, nutzen Sie dafür das Musterschreiben. (Den Downloadlink finden Sie unten). Füllen Sie dieses komplett aus und senden es an Ihre Bank.

  • Schritt 2:

Sollte die Bank die Zahlung verweigern, sollten Sie einen Ombudsmann einschalten. Was ein Ombudsmann ist und was er macht finden Sie weiter unten.

  • Schritt 3:

Wenn die Bank sich weiterhin stur stellt, besorgen Sie sich einen Anwalt. Er sollte einen Brief an die Bank schreiben, darin die Rückzahlung verlangen und eine Klage androhen. In den meisten Fällen bringt das Ihnen Ihr Geld zurück.

Was tut der Ombudsmann?

Der Ombudsmann hilft Kreditnehmern, die bei ihrer Bank auf Ablehnung stoßen oder mit der Problematik leben, dass die Bank auf Zeit spielt und so eine Verjährung in die Wege leitet. Wer zu lange wartet, verliert seinen Anspruch und kann die rückständigen Gebühren von der Bank nicht mehr erhalten. Auch Verbraucherschützer empfehlen Hartnäckigkeit und weisen darauf hin, dass sich ein Kreditnehmer nicht von der Bank abwimmeln oder von fragwürdigen Argumenten in seiner Sicherheit einschränken lassen soll. Der Ombudsmann ist die zuständige Schlichtungsstelle der Bank und kümmert sich als zweite Instanz um unerhörte oder abgelehnte Beschwerden bei der Bank. Es empfiehlt sich, zuerst ein eigenständiges Schreiben mit klarer Fristsetzung aufzusetzen und bei Nichtmeldung oder einer fragwürdigen Reaktion der Bank direkt den Ombudsmann zu kontaktieren. Durch die Einschaltung der Obbudsstelle wird die Verjährung automatisch gehemmt und die Bank kann nicht mehr auf Zeit spielen und auf den zu späten Eingang einer Rückforderung verweisen.