Basel I, Basel II, Basel III

Basel I, Basel II, Basel IIIAls Basel I bis Basel III werden mehrere Beschlüsse seitens der Zentralbank der G10-Nationen bezeichnet, die einer Stabilisierung des Finanzmarktes dienen und die Unwahrscheinlichkeit der Insolvenz einer Bank oder eines Finanzunternehmens erhöhen sollen. Verabschiedet werden die Beschlüsse durch den Basler Ausschuss für Finanzaufsicht, der 1974 ins Leben gerufen wurde und klare Richtlinien bzgl. der Eigenkapitalbasis, des Risikokapitals und weiterer Kennzahlen eines Finanzinstitut vorgibt.

Basel I wurde Ende der 1980er Jahre umgesetzt und umfasste vorrangig Vorgaben, in welchem Verhältnis die Aktiva zum Eigenkapital eines Finanzinstituts stehen müssen. Basel II wurde zehn Jahre später durch den Ausschuss formuliert und umfasste strengere, auf das moderne Bankwesen abgestimmte Richtlinien. Die Umsetzung von Basel II in sämtlichen Ländern der EU und vielen weiteren Nationen sollte bis zum Jahr 2007 dauern.

Durch die weltweite Finanzkrise ab dem Jahr 2008 wurden neue Richtlinien ausgearbeitet, die stärker als bei Basel I und Basel II auf die Kernkapitalquote und Eigenkapitalquote eingehen. Die Verschärfungen im Rahmen von Basel III wurden notwendig, da das Risiko einer Insolvenz selbst großer und namhafter Banken in greifbare Nähe gerückt war. Innerhalb der Europäischen Union und weiteren Ländern sollen die Beschlüsse gemäß Basel III bis zum Jahr 2018 komplett umgesetzt werden.