Basisleasing

BasisleasingDas Basisleasing bezeichnet die elementare Variante des Leasings, bei dem ein Objekt befristet vom Leasingnehmer gegen eine Gebühr genutzt werden darf. Am häufigsten kommt die Leasingvariante für Kraftfahrzeuge zum Einsatz, im gewerblichen Umfeld sind Computer, Drucker und weitere technische Geräte häufiger Inhalt von Leasingverträgen. Endet das Basisleasing nach einer festgelegten Vertragslaufzeit wird dem Leasingnehmer häufig das Recht zum Kauf des Leasingobjekts eingeräumt.

Im Unterschied zum gewöhnlichen Leasing umfasst das Basisleasing ausschließlich die Bereitstellung des festgelegten Objektes, jedoch keinerlei Zusatzleistungen seitens des Leasinggebers. Im Falle eines Autoleasings muss der Leasingnehmer selbst für die KFZ-Versicherung aufkommen, auch Wartungsarbeiten und ähnliche Nebenkosten sind aus eigener Tasche zu bezahlen. Die Raten beim Basisleasing fallen hierdurch günstiger als bei einem herkömmlichen Leasingvertrag aus, dafür trägt der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit ein größeres Schadensrisiko.

Abhängig vom Leasinggeber werden bestimmte Leistungen noch zum Basisleasing gezählt, die von anderen bereits als Zusatzleistungen gewertet werden. Dies gilt vor allem für die Option des Kaufs zum Ende des Leasingvertrags. Besteht ein entsprechendes Interesse und ist dieses Element nicht in den Vertragskonditionen beim Basisleasing zu finden, ermöglichen viele Leasinggeber gegen einen geringen Aufpreis ein Hinzufügen dieser und weiterer Klauseln zum Leasingvertrag.