Beleihungsgrenze

BeleihungsgrenzeDie Beleihungsgrenze bezeichnet einen festen Eurobetrag, bis zu dem der Wert einer Immobilie zur Absicherung von Krediten herangezogen werden kann. Hierbei muss es nicht um die Finanzierung der Immobilie selbst gehen, auch die Absicherung von Krediten für andere Anschaffungen kann über die Beleihung einer Immobilie des Kreditnehmers erfolgen. Die Beleihungsgrenze richtet sich nach dem Marktwert des privat oder gewerblich genutzten Gebäudes, wobei lediglich ein bestimmter Teil des Objekts zur Beleihung herangezogen werden darf.

Auf welcher Höhe konkret die Beleihungsgrenze festgelegt wird und der Absicherung von Krediten dient, orientiert sich an den satzungsgemäßen sowie rechtlichen Bestimmungen von Land und Finanzunternehmen. Der Kreditgeber kann somit nicht komplett frei entscheiden, in welchem Umfang er die Beleihung einer präsentierten Immobilie des potenziellen Kreditnehmers akzeptiert. Je nach Kreditinstitut können andere Objekte wie z. B. Wertpapiere beliehen werden, auch in diesem Fall kommt die festgelegte Beleihungsgrenze als prozentual angegebener Maximalbetrag zum Einsatz.