Blindpfändung

BlindpfändungAls Blindpfändung wird eine radikale Form der Pfändung bezeichnet, die heute in Deutschland nur noch unter sehr strikten, rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden darf. Die Art der Pfändung findet vorrangig als Kontopfändung statt und hilft dem Gläubiger dabei, mehr über das Vorhandensein von Konten des Schuldners zu erfahren. Ziel der Blindpfändung ist es, bislang noch nicht bekannte oder aktenkundige Konten mit Privatvermögen aufzuspüren, um dieses Vermögen zum Begleichen der ausstehenden Schuld heranzuziehen.

Die Bezeichnung als Blindpfändung gibt an, dass eine blinde Anfrage seitens des Gläubigers an beliebige Banken und Kreditinstitute gestellt wird. Bei jeglichen Anfragen ist dem Gläubiger nicht bekannt, ob der Schuldner überhaupt ein Konto beim entsprechenden Finanzinstitut führt. In der früheren Praxis wurde exzessiv Gebrauch von dieser Regelung gemacht, was erhebliche Kosten verursachte und bereits bei einem geringfügigen Verdacht zu Dutzenden von Anfragen führte.

Heute ist die Blindpfändung weiterhin ein Mittel von Finanzämtern oder privatwirtschaftlichen Schuldnern, das unter strengen Vorlagen genutzt wird. Beispielsweise ist eine Blindpfändung sinnvoll, wenn gar keine Kontodaten des Schuldners vorliegen und zu ermitteln ist, wo und ob dieser ein Konto besitzt. Bis zum heutigen Tage wird die Praxis der Blindpfändung intensiv diskutiert, da die Interessen des Gläubigers dem Schutzbedürfnis des Schuldners gegenüberstehen.