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DtA-Kredit
Der DtA-Kredit war bis zum Jahr 2003 ein staatlich geförderter Kredit, der für Existenzgründer angeboten wurde und ihnen den Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit erleichtern sollte. Die Abkürzung steht für Deutsche Ausgleichsbank, die über Jahrzehnte hinweg als stattliches, finanzielles Förderinstitut diente und neben der Anschubfinanzierung für Existenzgründer weitere Formen der Förderung anbot. Der DtA-Kredit wurde im Regelfall als Mikrokredit vergeben und diente so einer kleineren Ergänzung der bereits vorhandenen Geldmittel des jungen Unternehmens.
Seit mehr als zehn Jahren ist der DtA-Kredit nicht mehr erhältlich, begründet durch die Fusion der Deutschen Ausgleichsbank mit der Mittelstandsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW. Zwar vergibt der Staat weiterhin Förderkredite in verschiedenen Lebensbereichen, beispielsweise zur energiebewussten Sanierung, sämtliche dieser Darlehen haben sich allerdings unter der Bezeichnung KfW-Kredit etabliert. Um als Existenzgründer eine staatliche Förderung zu erhalten, die dem früheren DtA-Kredit entspricht, ist das KfW-Startgeld das entsprechende Kreditangebot.