Eigenheimzulage

EigenheimzulageDie Eigenheimzulage gehörte zu den wichtigsten Förderzahlungen in der Bundesrepublik Deutschland, die einen Anreiz zum Kauf von Wohneigentum wie einer Eigentumswohnung schaffen sollte. Durch die Eigenheimzulage wurden jährliche Herstellungskosten für die Wohnung sowie die Anschaffungskosten prozentual bis zu einer Obergrenze vom Staat subventioniert. Neuanträge für die Zulage werden seit dem Jahr 2006 nicht mehr akzeptiert, eine Förderung für erworbene Wohnungen bis zum 31. Dezember 2005 wird jedoch weiterhin gewährt.

Gewährt wurde die Eigenheimzulage vorrangig als steuerliche Förderung durch Absetzbarkeit eines Kostenanteils rund um die selbstgenutzte Wohnimmobilien von Bundesbürgern. In den letzten Jahren der generellen Gewähr gab der Staat einen zweistelligen Milliardenbetrag jährlich für die Eigenheimzulage aus, die Abschaffung dieser Förderungsform wird deshalb primär als Entlastung der Staatskassen gewertet.

Auch wenn die Eigenheimzulage für neue Wohnungen nicht mehr gewährt wird, profitieren Interessenten am Hausbau oder dem Kauf einer Eigentumswohnung von anderen Fördermaßnahmen. Beispielsweise lassen sich mit dem Wohn-Riester in der Rückzahlungsphase der Baufinanzierung steuerliche Vorteile geltend machen, für die energetische Modernisierung und Sanierung von Wohnungen stehen Förderkredite der KfW bereit. Die kompetente Beratung durch eine Bank oder einen Finanzdienstleister hilft dabei, den Überblick sinnvoller Fördermaßnahmen in Zeiten nach der Eigenheimzulage zu überblicken und auszuwählen.