Eigentumsvorbehalt

EigentumsvorbehaltDer Eigentumsvorbehalt ist eine gängige Regelung in der modernen Waren- und Geschäftswelt und spielt vorrangig beim Kauf mittels Ratenkrediten eine Rolle. Entscheidet sich der Käufer beispielsweise beim Erwerb eines Fernsehers oder Computers für eine Ratenzahlung, wird er die Ware direkt mitnehmen und nutzen können. Durch den Eigentumsvorbehalt wird er so zwar zum Besitzer der Ware, als sein Eigentum darf er diese jedoch erst zählen, wenn er den kompletten Kaufpreis inklusive Zinsen des Ratenkredits an den Verkäufer gezahlt hat.

In jedem modernen Kaufvertrag ist der Eigentumsvorbehalt geregelt, sofern es zu einer Ratenzahlung des Artikels kommt. Mit Unterschrift des Vertrags erwirbt der Käufer lediglich ein Anwartschaftsrecht auf den gekauften Artikel, um diesen in seinem Alltag einsetzen zu dürfen. Durch die Regelung erhält der Verkäufer die Sicherheit, weiterhin Eigentümer der verkauften Ware zu bleiben und ein entsprechendes Anrecht bei Zahlungsunfähigkeit und stockenden Ratenzahlungen durchsetzen zu können.

Der Eigentumsvorbehalt schließt nicht aus, dass der Käufer und Inhaber des Anwartschaftsrechts den entsprechenden Artikel selbst wieder verkaufen kann. In diesem Fall wird er zu einem Zwischenhändler, der weiterhin seinen Verpflichtungen gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer gemäß des abgeschlossenen Kaufvertrags erfüllen muss. Im Vertrag kann explizit festgehalten werden, dass der Verkäufer den sogenannten erweiterten Eigentumsvorbehalt mit Weiterverkauf untersagt.