Forderungsabtretung

ForderungsabtretungDie Forderungsabtretung stellt im Finanz- und Kreditwesen die Übergabe der Forderungen eines Gläubigers an eine andere Person oder ein anderes Finanzunternehmen dar. Bei der Forderungsabtretung wird auch von Zession gesprochen, wobei das Abtreten der Forderung dem eigentlichen Schuldner mitgeteilt oder verschwiegen werden kann. Bei einer offenen Zession erfolgt die Mitteilung, wobei neben der Nennung des neuen Gläubigers auch eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden kann. Bei der stillen Zession bleibt der ursprüngliche Gläubiger der einzige Ansprechpartner des Schuldners.

Die Entscheidung für eine Forderungsabtretung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z. B. im Rahmen einer Sicherungsübereignung oder als Zugeständnis eines Pfandes. Eine weitere typische Situation, dass der Gläubiger eines Kreditvertrags selbst Schuldner gegenüber einem anderen Kreditgeber ist und regelmäßig Forderungen zu begleichen hat. Durch die Forderungsabtretung erhält er die Möglichkeit, die eingehenden Tilgungsraten direkt für das Begleichen seiner Schulden einzusetzen. Um diesen Prozess zu vereinfachen, wird der eigene Gläubiger in der Forderungsabtretung als Zessionar gegenüber dem ursprünglichen Kreditnehmer eingesetzt, was die Tilgung der Schuld müheloser macht.