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Genossenschaftsbanken
Als Genossenschaftsbanken werden Finanzinstitute mit einer bestimmten Unternehmensform bezeichnet, die sich von öffentlich-rechtlichen sowie privatwirtschaftlichen Banken abgrenzen. In Deutschland sind die meisten Sparkassen sowie die VR-Banken (Volks- und Raiffeisenbanken) als Genossenschaftsbanken tätig und stellen eine Alternative zu anderen etablierten Geldinstituten dar. Wesentliches Merkmal der Bankform ist, dass ihre Kunden zugleich Mitglieder der Bank sind, was durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu Beginn der Partnerschaft bekräftigt wird.
Genossenschaftsbanken sind in ihrer wirtschaftlichen und geschäftlichen Ausrichtung ausschließlich ihren Mitgliedern verpflichtet, die Ziele sind gemäß Satzung vorgegeben und können über einen Mehrheitsbeschluss geändert werden. Hierdurch ergibt sich häufig, dass die reine Gewinnmaximierung wie bei einer privatwirtschaftlichen Bank nicht im Vordergrund steht, stattdessen können wie beim klassischen Konzept der Sparkassen der Erhalt und Aufbau von Vermögen im Vordergrund stehen. Unabhängig hiervon decken Genossenschaftsbanken das gesamte Spektrum an modernen Finanzdienstleistungen ab und werden so zu Universalbanken.
Der formal größte Nachteil der Genossenschaftsbanken ist, dass die Mitglieder für eine Insolvenz des Unternehmens haften. In der Praxis hat dies nur wenig Relevanz, da die Genossenschaftsbanken durch ihr wenig spekulatives und riskantes Konzept zu den Finanzinstituten gehören, die am unwahrscheinlichsten von einer Insolvenz betroffen sind. Außerdem findet die EU-weite Einlagensicherung für sie genau wie für andere Kreditinstitute Anwendung.