Kassenkredite

KassenkrediteKassenkredite sind eine spezielle Kreditvariante, die ausschließlich an Städte und Gemeinden ausgezahlt werden. Aufgabe der Kredite ist es, die grundlegende Zahlungsfähigkeit der öffentlichen Einrichtung und die Einhaltung des erstellten Haushaltes der Stadt oder Gemeinde zu gewährleisten. Falls finanzielle Mittel in großem Umfeld fehlen und keine Kassenkredite abgeschlossen würden, käme es zu einer temporären oder dauerhaften Zahlungsunfähigkeit der Gemeinde mit Auswirkungen auf alle Einrichtungen des öffentlichen Sektors.

Die Beantragung der Kassenkredite erfolgt nach strengen gesetzlichen Vorschriften und ist meistens auf die Überbrückung von Zahlungsengpässen der Städten und Gemeinden ausgelegt. Beispielsweise können unvorhergesehene Ereignisse im Laufe eines Jahres dafür sorgen, dass die im Haushalt bzw. Nachtragshaushalt festgelegten Posten nicht zur Finanzierung aller öffentlichen Posten ausreichen und keine weiteren Geldmittel verfügbar sind. Im Regelfall hat die Rückzahlung der Kassenkredite binnen eines Jahres zu erfolgen, Abweichungen aufgrund von besonderen Investitionen sind möglich.

Die Finanzierung der Kassenkredite erfolgt auf unterschiedlichen Ebenen, beispielsweise durch den Steuerzahler oder durch öffentliche Gelder des Bundes und der Länder. Gerade weil eine anteilige Finanzierung über das Steuersystem erfolgt, legt der Gesetzgeber einen großen Wert auf die Kontrolle der Kreditauszahlung und vergibt Kassenkredite nur unter sehr strikten Auflagen.