Mietvertrag

MietvertragDer Mietvertrag gehört zu den wichtigsten rechtsgültigen Dokumenten in Deutschland, der millionenfach zwischen Vermietern und Mietern im privaten oder geschäftlichen Bereich abgeschlossen wird. Durch den Mietvertrag wird festgelegt, dass der Mieter ein Objekt des Vermieters dauerhaft oder über einen vertraglich begrenzten Zeitraum nutzen darf und hierfür einen Mietzins entrichtet. Am häufigsten wird der Begriff in Zusammenhang mit der Vermietung von Häusern und Wohnungen verwendet, grundsätzlich kann jedoch jedes physische Objekt vermietet werden.

Der Mietvertrag wird nach klaren rechtlichen Vorgaben gestaltet, abweichende Regelungen zu Lasten des Mieters sind nach dem Mietrecht nicht möglich. So ist der Vermieter beispielsweise in der Häufigkeit und Höhe von Mieterhöhungen begrenzt, auch die Frist zur Kündigung des Mietvertrags ist klar vorgegeben und dehnt sich mit längerer Mietdauer aus. Wird der Mietvertrag über ein Haus oder eine Wohnung abgeschlossen, umfasst das Dokument außerdem Kerndaten rund um das Mietobjekt und weitere Pflichten und Rechten beider Seiten.

Der Mieter des Objekts sichert vertraglich dazu, pfleglich mit dem vermieteten Gut umzugehen, ansonsten ist er dem Vermieter gegenüber zu einem Schadenersatz verpflichtet. Umgekehrt obliegt dem Vermieter eine Instandhaltungspflicht, die er auch nicht durch eine Sonderregelung im Mietvertrag umgehen kann und Haus oder Wohnung stets in einem uneingeschränkt bewohnbaren Zustand halten muss.