Öffentliche Hand

Öffentliche HandAls Öffentliche Hand werden Unternehmen und Einrichtungen bezeichnet, die nicht der Privatwirtschaft angehören und ihren Aufgaben eher auf politischer und gesellschaftlicher Basis nachgehen. Die wichtigsten Instanzen dieser Art in Deutschland sind der Bund, die 16 Bundesländer sowie die Städte und Gemeinden. Die Öffentliche Hand übernimmt zahlreiche Aufgaben im Dienste der Gesellschaft, beispielsweise die Instandhaltung öffentlicher Infrastrukturen oder die Gewährleistung von Recht und Ordnung.

Verschiedene Einrichtungen der öffentlichen Hand können auch von privaten Unternehmen oder anderen Trägern wie Kirchen unterhalten werden. Hierzu gehören vorrangig Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten, während Aufgaben der öffentlichen Ordnung und Verwaltung stets bei Bund, Ländern und Gemeinden bleiben. Die Öffentliche Hand wird größtenteils durch Steuergelder finanziert und führt ihre Aufgaben durch verbeamtete Arbeitskräfte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes aus.

Im Bezug auf den Finanz- und Kreditsektor tritt die Öffentliche Hand als Kreditgeber auf, wobei es sich um Investitionen zum Wohle der Öffentlichkeit, für Wirtschaftsunternehmen oder private Schuldner handelt. Verschiedene Kredite und Förderungen werden auf einer halbstaatlichen Basis vergeben, bestes Beispiel sind die Modernisierungs- und Bildungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW.