privatschriftliche Abtretung

privatschriftliche AbtretungDie privatschriftliche Abtretung ist eine Alternative zur Abtretung von Grundschulden und findet im modernen Kreditwesen häufig Einsatz, wenn eine Immobilie mit mehreren Krediten belastet werden soll. In welcher Reihenfolge die einzelnen Schuldner bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers befriedigt werden, hängt von der Sortierung der Eintragungen im Grundbuch ab. Selbst wenn ein Schuldverhältnis erloschen ist, nehmen viele Grundeigentümer aus Kostengründen keine Lösung des Grundbucheintrags vor. Dies erschwert die spätere Abwicklung der Grundschulden und kann zu einem Zögern potenzieller Kreditgeber bei der Kreditgewähr führen.

Durch die privatschriftliche Abtretung wird eine Eintragung ins Grundbuch und somit auch die spätere Lösung des Eintrags umgangen. Nach Erstellung des Dokuments wird dieses vom Gläubiger der Grundschuld an die Bank übermittelt, an die eine Abtretung stattfindet. Das Dokument wird bei dieser hinterlegt und regelt eine gesicherte und unkomplizierte Rückzahlung der ausstehenden Restschuld, falls es zu einer Abwicklung bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kommen sollte. Die privatschriftliche Abtretung selbst wird nur in Ausnahmefällen zwischen dem Eigentümer der Immobilie und seines Geldgebers abgeschlossen, primär dient sie einer reibungslosen Abwicklung von Schuldverschreibungen von Banken und Kreditinstituten untereinander.