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Rembourskredit
Der Rembourskredit ist ein spezieller Kredit für Handelsgeschäfte und wird vorrangig für den Export bzw. Import von Waren genutzt. Hierbei soll der Rembourskredit dem Exporteur die Sicherheit geben, dass es zu einem Begleichen der Rechnung kommt, selbst wenn der Käufer in fernen Ländern sitzt und wenig über dessen Zahlungsmoral bekannt ist. Abgewickelt wird das Darlehen über das Einlösen eines Wechsels, der international als Schuldverschreibung akzeptiert ist und die Abwicklung von Auslandsgeschäften erheblich erleichtert.
Konkret richtet sich der Exporteur an eine Remboursbank und reicht bei diesem einen Wechsel ein, der seitens des Importeurs als Empfänger der Waren ausgestellt wurde. Die Bank akzeptiert den Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen, die im Vorfeld festgelegt wurden und vorrangig Versicherungs- oder Frachtdokumente als Bestätigung für den Warenversand umfassen. Im Regelfall kann sie den Rembourskredit direkt aus der eingegangenen Zahlung des importierenden Käufers begleichen und muss nicht durch Eigenmittel für das Einlösen des Wechsels aufkommen. Bei ausbleibender Zahlung wird der Wechsel dennoch eingelöst, wenn alle Voraussetzungen eingelöst sind, was dem Exporteur den Zahlungseingang unabhängig von der Zahlungsmoral des Importeurs garantiert.