Rückkaufwert

RückkaufwertDer Rückkaufwert spielt beim Abschluss von Kapital-Lebensversicherungen und vergleichbaren Produkten zur privaten Altersvorsorge eine Rolle. Aus finanziellen oder persönlichen Gründen kann sich der Vertragsnehmer während der Ansparphase dazu entscheiden, den Versicherungsvertrag zu kündigen und das bislang eingezahlte Geld vom Versicherer zurückzuverlangen. Der Rückkaufwert gibt an, in welcher Höhe die Rückerstattung seitens der Versicherung erfolgt.

Während über die Jahre der Ansparphase hinweg eine feste oder fondsgebundene Verzinsung der eingezahlten Beiträge stattfindet, erhält der kündigende Versicherungskunde maximal die geleisteten Beiträge als Rückkaufwert zurück. In der Praxis wird noch nicht einmal dieser Betrag erreicht, da die Versicherung Abschluss- und Verwaltungskosten sowie die Provision des Vermittlers in den Vertrag eingerechnet hat. Dieser Kostenanteil muss der Versicherung beim Rückkauf des Vertrags weiterhin zugestanden werden, weshalb bei einer Kündigung in den ersten Vertragsjahren weniger als die geleisteten Beiträge zur Auszahlung kommen.

Grundsätzlich ist ein Rückkauf von Lebens- oder Rentenversicherungen nicht erstrebenswert, da sie für den Versicherten ein Verlustgeschäft darstellt und eine wertvolle Altersvorsorge aufgegeben wird. In finanzieller Not sehen viele Vertragsnehmer jedoch keine Alternative und geben ihren Versicherungsschutz auf. Eine Alternative ist die Beleihung der Versicherung oder der Verkauf der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an den Kreditgeber, was größere finanzielle Spielräume gegenüber dem reinen Rückkaufwert zusichert.