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Rückstellung
Als Rückstellung wird ein Bilanzposten bei allen Wirtschaftsunternehmen bezeichnet, durch den eine finanzielle Absicherung gegenüber zukünftigen Wagnissen angestrebt wird. Jedes Unternehmen ist nach aktueller Gesetzeslage dazu verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns in Form einer Rückstellung zurückzulegen, wodurch das zur Verfügung stehende Kapital nicht im kompletten Umfang investiert oder für unternehmerische Zwecke verwendet werden kann. Rückstellungen werden als abstrakte Verbindlichkeiten in den Bilanzen auf der Passivseite geführt und wirken sich steuermindernd aus.
Während bei klassischen Verbindlichkeiten wie Miet- oder Gehaltskosten der Zeitpunkt ihres Auszahlens und ihre Höhe bekannt sind, gilt dies für Rückstellungen nicht. Beispielsweise wird die Rückstellung als Absicherung vor den Kosten juristischer Prozesse oder als Garantierückstellungen angelegt, falls Kunden eines Herstellers oder Handelsunternehmens von der vertraglich zugesicherten Garantie Gebrauch machen. Auch Altersrückstellungen sind in sämtlichen Branchen üblich, wobei der Zeitpunkt für den Eintritt in den Ruhestand ebenso unbekannt ist wie die tatsächliche Beanspruchung der Rückstellungen, z. B. bei einem Todesfall.
Rückstellungen werden nicht nur gemäß Rechtsvorschrift vorgenommen, vielmehr gehen Unternehmen von der tatsächlichen Notwendigkeit aus, das zurückgestellte Geld in späteren Geschäftsjahren für diverse Zwecke einzusetzen. Ohne Rückstellung würde je nach Art und Höhe der Verbindlichkeit ein extremer Schaden für das Unternehmen, schlimmstenfalls bis zur Insolvenz drohen.