Schuldzinsenabzug

SchuldzinsenabzugAls Schuldzinsenabzug wird eine Regelung bezeichnet, die es Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht, den zu leistenden Zinsanteil bei der Rückzahlung von Krediten steuerlich geltend zu machen. Das zu versteuernde Einkommen kann um die zu leistenden Kreditzinsen innerhalb eines Geschäfts- oder Kalenderjahrs reduziert wird, wobei die Art des Darlehens für die Akzeptanz als steuermindernder Abzug entscheidend ist.

Unkompliziert gestaltet sich der Schuldzinsenabzug bei der Steuererklärung von Unternehmen, die ihre Kredite zur Beschaffung von Fremdkapital aufnehmen. Das Finanzamt erkennt fast ausnahmslos die Notwendigkeit an, das laufende Geschäft nicht alleine über Eigenkapital abwickeln zu können, wodurch die Kreditaufnahme und die hiermit verbundene Tilgung unerlässlich für das Geschäftswesen sind. Die zu leistenden Kreditzinsen werden so zu Geschäftsausgaben, die einen steuerlichen Abzug ermöglichen.

Klassische Konsumentenkredite, die von Privatpersonen aufgenommen werden, werden nicht von einem Schuldzinsenabzug in der Steuererklärung erfasst, wohl aber Darlehen im Zusammenhang mit einer Vermietung oder Verpachtung. Häufig findet parallel zu Bereitstellung der Miet- und Pachtobjekte noch eine Rückzahlung der Baufinanzierung statt, wodurch die Schuldzinsen zu Werbungskosten für die baulichen Objekte werden. Ein Schuldzinsenabzug setzt in dieser Situation demnach Einnahmen aus den per Kredit zu finanzierenden Immobilien heraus.