Selbstauskunft

SelbstauskunftAls Selbstauskunft werden beim Vertragsabschluss über einen Kredit oder andere Finanzprodukte persönliche Informationen bezeichnet, die der Antragsteller schriftlich zu seiner Person geben muss. Selbstauskünfte umfassen hierbei alle Daten, die für die Bank oder das Kreditinstitut wesentlich sind, um über das Zustandekommen einer vertraglichen Bindung zu entscheiden. Diese Informationen umfassen neben persönlichen Angaben zur Person wie Adressdaten und Geburtsdatum auch Angaben zum Beruf, der Einkommenshöhe oder zu vorhandenem Vermögen

Die Informationen der Selbstauskunft geben der Bank einen Überblick über den Kunden und seine finanziellen Verhältnisse, wobei sie sich auf die schriftlich gemachten Angaben uneingeschränkt verlassen müssen. Der Antragsteller verpflichtet sich deshalb mit seiner Unterschrift, alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen gegeben zu haben. Sollten sich während der Vertragslaufzeit grobe Falschangaben erkennen lassen, berechtigt dies die Bank zu einer sofortigen Kündigung, je nach Vertragsart kann eine zusätzliche Strafe drohen.

Zur Selbstauskunft gehören neben ausgefüllten Formularen auch bereitgestellte Dokumente, die z. B. bei einem Kreditabschluss vorhandene Sicherheiten belegen sollen. Bei der Vergabe von Krediten an Privatkunden sind dies vorrangig Gehaltsnachweise oder das Belegen vorhandener Sicherheiten. Eine bewusste Falschangabe von Informationen bei der Selbstauskunft ohne Konsequenzen ist möglich, falls die zugehörigen Fragen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Finanzprodukt bzw. dem Vertragsabschluss stehen.