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Strohmannkredit
Als Strohmannkredit wird ein Darlehen bezeichnet, bei dem der Kreditnehmer ursprünglich nicht selbst die Absicht zum Kreditabschluss hatte. Stattdessen führt er die Kreditaufnahme für einen Dritten durch, der den Kredit nicht selbst beantragen kann oder möchte. Auch im Kreditvertrag wird diese dritte Person nicht erwähnt, für den Kreditgeber ist somit nur der sprichwörtliche Strohmann direkter Vertragspartner und für die Kredittilgung verantwortlich.
Rechtlich ist gegen den Strohmannkredit grundsätzlich nichts einzuwenden, der eingesetzte Kreditnehmer kann beispielsweise aus Gefälligkeitsgründen den Kreditabschluss für einen Freund oder Verwandten durchführen. Im privaten Bereich wird der Strohmannkredit bevorzugt abgeschlossen, wenn der Kreditsuchende eine schlechte Bonität aufweist und kaum Aussicht auf eine Kreditvergabe hat. Verfügt der Strohmann über eine größere Kreditwürdigkeit, wird der Kreditabschluss für ihn zum geringeren Problem, um anschließend das Geld an den Kreditsuchenden zu übergeben.
Bei einem Strohmannkredit befindet sich alleine der Kreditnehmer in einer problematischen Rolle, da er als einziger Ansprechpartner des Kreditgebers für die Tilgung verantwortlich ist. Falls es Probleme in der Tilgungsphase gibt und der eigentlich Kreditsuchende nichts zur Rückzahlung beitragen kann, ist der Kreditnehmer aus seinem privaten Vermögen zur Tilgung verpflichtet. Außerdem belastet er seinen Schufa-Eintrag durch die Kreditaufnahme, was wohl nur enge Freunde und Familienmitglieder als Obolus leisten werden.