Veräußerung

VeräußerungAls Veräußerung wird in der Geschäftswelt die Übertragung von Eigentumsrechte auf eine andere Person oder ein Unternehmen bezeichnet, wofür eine Gegenleistung in Form von Geld erbracht wird. Häufig wird die Bezeichnung Verkauf synonym zur Veräußerung verwendet, wobei die Rahmenwerte des Kaufes über einen Kaufvertrag geregelt werden. Beim einfachen Warenverkauf im Einzelhandel wird kein expliziter Vertrag dieser Art aufgesetzt.

Zwingend ist ein Vertrag zur Veräußerung aufzusetzen, falls zwischen den beteiligten Parteien Sonderkonditionen ausgehandelt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es nicht unmittelbar zu einer Übertragung der Ware ins Eigentum des Käufers kommen soll, was beim Leasing oder einer Ratenzahlung üblich ist. Zwar wird das zugehörige Objekt veräußert, als Eigentümer wird sich der Käufer jedoch erst mit der Zahlung der letzten Rate bzw. der Überweisung des Restwertes zum Abschluss des Leasingvertrags bezeichnen können.

Grundsätzlich ist eine Veräußerung auch unentgeltlich denkbar, der neue Eigentümer muss demnach kein Geld zur Übernahme der Eigentumsrechte zahlen. Hier wird jedoch seltener von einem Veräußern als einer Schenkung gesprochen, die einem Werbeeffekt dienen kann oder bei engen persönlichen Verbindungen möglich wird. Das Veräußern von Waren aller Art nimmt eine Schlüsselrolle im weltweiten wirtschaftlichen Handeln dar, wobei auch ein Warentausch ohne eine finanzielle Verfügung denkbar ist.