Verbundfinanzierung

VerbundfinanzierungAls Verbundfinanzierung werden Kredite und Fördergelder bezeichnet, die von zwei der wichtigsten staatlichen bzw. halbstaatlichen Einrichtungen in Deutschland vergeben werden. Hierbei handelt es sich um die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die beide die Ankurbelung der Konjunktur in Deutschland fördern. Im Rahmen einer Verbundfinanzierung, bei der die beiden Instanzen eine Verbindung für bestimmte Finanzierungsvorhaben eingehen, lassen sich kostspieligere Projekte finanzieren und die Kreditrisiken verteilen.

Im Vergleich zu einer reinen Kreditvergabe durch die KfW erhält die Verbundfinanzierung durch die Beteiligung des Bundesministeriums eine politische Komponente. Hierdurch wird das spezielle Darlehen für Unternehmen interessant, die Investitionen im Ausland vornehmen möchten oder grenzübergreifende Projekte mit Firmen aus anderen Nationen durchführen. Als öffentliche Entwicklungshilfe zeichnet sich die Verbundfinanzierung durch sehr günstige Tilgungskonditionen aus, entsprechend wird bei der Kreditvergabe genau auf den Zweck und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Antragstellers geachtet. Der Abschluss von Verbundfinanzierungen ist in Deutschland seit 1994 möglich und wurde vom Gesetzgeber als attraktive Finanzierungsoption eingeräumt.