Vermieterpfandrecht

VermieterpfandrechtDas Vermieterpfandrecht ist ein spezielles, nach dem deutschen Mietrecht eingeräumtes Recht für Vermieter, bei ausstehenden Mietzahlungen auf das Eigentum der Mietpartei zurückzugreifen und dieses zur Tilgung der Mietschulden einsetzen zu können. Der Vermieter kann auf Antrag zum Eigentümer von Hausrat oder anderen Wertgegenständen werden, die bislang dem Mieter zugerechnet waren, um die bestehenden Mietschulden durch einen Verkauf oder eine Versteigerung zu begleichen.

Das Vermieterpfandrecht ist eine von mehreren Optionen, auf die sich Vermieter bei ausstehenden Monats- oder Jahresmieten berufen können. Dies gilt insbesondere für ausstehende Mietzahlungen nach Kündigung des Mietverhältnisses, wobei sich Mieter nicht selten weigern, die letzten Monatsmieten noch zu übernehmen. In diesem Fall kann der Vermieter verfügen, dass ein Teil des Eigentums des Mieters im Haus verbleibt und seine Bedürfnisse aus verbleibenden Mietzahlungen befriedigen. Auch der Abschluss einer Mietkaution und ihr anteiliges oder komplettes Einbehalten können dem Vermieterpfandrecht und seinen Regelungen entsprechen.

In der Praxis wird vom Vermieterpfandrecht im Sinne eines Verfügens über verpfändbare, dingliche Objekte nur selten verfügt. Grund hierfür ist die Voraussetzung, dass die zu verpfändenden Sachen ausschließlich zum Eigentum des Mieters zählen müssen. In vielen Fällen sind jedoch mehrere Personen eines Haushalts oder Unternehmens der Eigentümer, ohne dass sie den Mietvertrag mit unterschrieben haben.