Vorschusszinsen

VorschusszinsenVorschusszinsen sind ein fester Bestandteil von Verträgen zu Sparprodukten, die traditionell bei Sparbüchern zum Einsatz kamen. Heute wird auf diese Form von Strafzinsen auch bei anderen Spar- und Anlageprodukten vertraut, die über einen festen Zinssatz verzinst werden und das vorzeitige Auslösen von Vermögen aus der Sparanlage ermöglichen.

Bei Sparbüchern und vergleichbaren Produkten ist es üblich, einen Teil des Sparvermögens ohne Angabe von Gründen oder die Kündigung des Sparprodukts ausgezahlt zu bekommen. Vertraglich sind Grenzbeträge festgelegt, über die der Kunde pro Monat verfügen kann, ohne dass ein Fortbestehen des Finanzprodukts gesichert ist. Will er einen Geldbetrag oberhalb der festgelegten Grenze erhalten, muss es zu einer offiziellen Kündigung des Sparprodukts kommen. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei marktüblich drei Monate.

Besteht die akute Notwendigkeit, früher über das gesamte Sparvorhaben zu verfügen und keine drei Monate für die reguläre Kündigung abwarten zu können, ist eine vorzeitige Auslösen durch die Zahlung von Vorschusszinsen möglich. Der Bankkunde erhält den gesamten Betrag bzw. das über der vertraglichen Grenze liegende Guthaben ausgezahlt, allerdings um die Vorschusszinsen als eine Strafzahlung reduziert. Mit ihnen kann die Bank den Verlust teilweise ausgleichen, den sie durch das vorzeitige Auflösen des Sparprodukts und die fehlende Verfügung über diese finanziellen Mittel erleidet.