Vorvalutierungszuschlag

VorvalutierungszuschlagDer Vorvalutierungszuschlag ist eine gängige Gebühr, die beim Abschluss von Baufinanzierungen angerechnet wird und als Aufschlag auf den benötigten Darlehenswert berücksichtigt werden muss. Wie es der Name bereits ausdrückt, fällt die Gebühr für Handlungen vor der Valutierung des Darlehens an, also vor der Auszahlung des Baukredits an den zukünftigen Bauherren oder Hauskäufer. Aufgrund der hohen Kreditsummen und der hierfür benötigten Sicherheiten wartet die Bank oder das Kreditinstitut stets die Eintragung der Ansprüche ins Grundbuch ab, erst hiernach kommt es zu einer Auszahlung des Kreditbetrags.

Durch den Vorvalutierungszuschlag wird berücksichtigt, dass schon vor der Darlehensauszahlung verschiedene Arbeiten anfallen, beispielsweise das Einreichen des Grundbuchauszugs und die Beauftragung des Notars zur Durchführung der Änderung in treuhänderischer Manier. Wird der Vorvalutierungszuschlag angerechnet, deckt dieser die hiermit verbundenen Kosten und Gebühren ab, erst nach erfolgreicher Durchführung aller Schritte kann von einer Immobilienfinanzierung im eigentlichen Sinne gesprochen werden. In welcher Höhe der Zuschlag abgerechnet wird, hängt vom Kreditgeber ab und sollte ähnlich wie die Tilgungskonditionen im Vorfeld überprüft werden.