Wechselkredit

WechselkreditDer Wechselkredit ist eine Form der Finanzierung, die über den Wechsel als Urkunde abgewickelt wird. Das Dokument wird anstelle der Zahlung eines Rechnungsbetrags an den Gläubiger eines Schuldverhältnisses übergeben und sichert diesem zu, die Schuld beim angegebenen Kreditinstitut eintreiben zu können. Abhängig von der Gestaltung des Wechsels kann das Einlösen an weitere Voraussetzungen geknüpft sein, beispielsweise das Vorlegen weiterer Dokumente.

Der Wechselkredit wird vorrangig im Geschäftswesen eingesetzt und gibt vor allem bei In- und Exportgeschäften eine größere Sicherheit als klassische Kreditfinanzierungen. Hierbei wird auf das große Risiko von Exporteuren eingegangen, ihre Waren in ferne Länder zu versenden und hiernach keine Rückmeldung vom Importeur oder eine Begleichung des Rechnungsbetrags zu erhalten. Durch die Ausstellung des Wechsels vor dem Export wird gewährleistet, dass das entsprechende Geld bei der Wechselbank des Importeurs bereits vorliegt und der Wechsel dies als Auszahlungsanweisung bestätigt.

Ist es zu einem erfolgreichen Export der Waren gekommen, kann der Wechselkredit ausgezahlt werden und der Exporteur erhält den Rechnungsbetrag direkt von der Bank des Importeurs. Rechtliche Grundlagen für die Gestaltung der Urkunde regelt das deutsche Wechselgesetz, das außerdem Fristen und Formen des Dokuments vorgibt. Bei inländischen Geschäften ist der Wechselkredit aufgrund eines höheren Betrugspotenzials über die letzten Jahre seltener geworden.