Wohlverhaltensperiode

WohlverhaltensperiodeAls Wohlverhaltensperiode wird eine Zeitspanne von sechs Jahren bezeichnet, die für Personen und Haushalte in der Privatinsolvenz eine Rolle spielt. Die Insolvenz wird eingeleitet, wenn eine Privatperson dauerhaft zahlungsunfähig ist und nicht mehr für ausstehende finanzielle Verpflichtungen aufkommen kann. Im Rahmen der Wohlverhaltensperiode haben Person oder Haushalt die Möglichkeit, sich zu entschulden und nach Ablauf der sechs Jahre nicht mehr finanziellen Forderungen seitens ein oder mehrerer Gläubiger ausgesetzt zu sein.

Eingeführt wurde die Regelung, um privaten Haushalten nach einer Überschuldung überhaupt wieder eine Perspektive aufzuzeigen, ein schuldenfreies Leben zu führen. Hierfür muss sich über Jahre hinweg an feste Regeln gehalten werden, vorrangig wird von der Person die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Wille zur Tilgung der ausstehenden Schulden mithilfe der neu generierten Einnahmen verlangt. Ein Teil der Gehaltseinnahmen darf für die eigene Lebensführung verwendet werden, der Rest wird den Gläubigern zugeführt, um wenigstens einen Teil der Restschuld auszugleichen.

Erbschaften und andere Sondereinnahmen sind im Rahmen der Wohlverhaltensperiode anzuzeigen, die zur Hälfte für die Tilgung der Schuld verwendet werden. Für alle formalen Abläufe, beispielsweise die Zuführung der Einnahmen an ein oder mehrere Gläubiger, wird ein Treuhänder eingesetzt, der beispielsweise auch kompletten Zugriff auf die Gehaltseinnahmen des Schuldners hat und diese verwaltet.