Abzugskredit

AbzugskreditAls Abzugskredit werden Darlehen eines Kreditinstituts oder anderer Unternehmen bezeichnet, die an dem Unternehmen nahestehende Personen vergeben werden. Dies können beispielsweise die Gesellschafter einer GmbH, Kommandisten oder Anteilseigner des entsprechenden Unternehmens sein. Den Abzugskredit zu vergeben und hierfür gesonderte Konditionen als bei einem gewöhnlichen Schuldner zu gewährleisten, ist juristisch kein Problem, allerdings muss das Unternehmen seiner Meldepflicht über die Kreditvergabe nachkommen.

Jeder Abzugskredit ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, zu melden. Neben der Anzeige des vergebenen Kredits sind bei der Meldung Konditionen wie Höhe, Art und angerechneter Prozentsatz mitzuteilen, auch das Aufzeigen zugehöriger Kreditsicherheiten hat zu erfolgen. Grund für die Meldung ist die Notwendigkeit, gestellte Abzugskredite weiterhin als Eigenkapital des Unternehmens bzw. als Eigenmittelausstattung anzusehen. Die Verpflichtung ergibt sich aus §10 Kreditwesengesetz (KWG) und ist vor allem bei der direkten Kreditvergabe an Gesellschafter des Unternehmens relevant.