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Akkreditiv

Von Redaktion fincredit.deStand:
Akkreditiv

Der Akkreditiv bezeichnet allgemein ein schriftliches Dokument, mit der eine Person oder ein Unternehmen einem anderen schriftlich die Zahlung eines vereinbarten Geldbetrags zusichert. Es handelt es sich somit um eine spezielle Form einer Garantie oder Zusage, die vorrangig im Außenhandel zum Einsatz kommt und die finanziellen Gebaren zwischen Importeuren und Exporteuren regelt. Umgesetzt wird der Akkreditiv durch ein Geldinstitut, bei dem der Importeur sein Zahlungsversprechen in schriftlicher Form hinterlegt und dem Exporteur nach Einfuhr seiner Waren eine Sicherheit der vereinbarten Auszahlung gemäß des Akkreditivs gibt.

Der Akkreditiv bietet für beide Seiten eines Handels einen Vorteil und ist weltweit zu einem der wichtigsten Finanzmittel zur Abwicklung von Handelsvorgängen geworden. Der Importeur profitiert vom Akkreditiv durch das Ausbleiben einer finanziellen Leistung als Vorkasse, die das Risiko in sich birgt, dass der ausländische Exporteur die vereinbarten Waren nicht liefert. Umgekehrt erhält der Exporteur die Gewissheit, sich nach Lieferung der Ware und Vorlage der zugehörigen Lieferdokumente beim zuständigen Kreditinstitut zu melden und hier eine Auszahlung des Handelspreises nach Akkreditiv verlangen zu können.

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