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Altersgrenze
Eine Altersgrenze wird bei vielen Finanz- und Versicherungsprodukten festgeschrieben und soll gewährleisten, dass die Bank oder das Kreditinstitut keine altersbedingten Nachteile des Kunden erleidet. Eine gängiger Bereich mit Vorschrift einer Altersgrenze ist die Kreditvergabe, viele Kreditinstitut setzen eine Höchstalter für die Gewähr eines Kreditantrags voraus. Dies erfolgt unabhängig von der Rentenhöhe des älteren Antragstellers, die als fortlaufende Zahlung für die Sicherung des Kredits ausreichen kann. Vielmehr fürchten die Kreditinstitute den Tod des Kreditnehmers während der Tilgungsphase, wonach die Restschuld nicht mehr beglichen wird und das Kreditunternehmen einen Verlust erleidet.
Auch beim Abschluss von Vorsorgeprodukten wie privaten Zusatzrenten oder Lebensversicherungen wird eine Altersgrenze beim Vertragsabschluss eingesetzt. Bei der Anfrage durch ältere Personen würden die monatlichen Raten für das entsprechende Finanz- oder Versicherungsprodukt zu hoch ausfallen, während jüngere Versicherungsnehmer von niedrigen Monatsbeiträgen profitieren. Wird eine Altersgrenze als Klausel in Verträgen eingesetzt, hält das Finanzunternehmen oft alternative Anlageformen für die entsprechende Altersgruppe bereit. Eine etablierte Variante ist die Sofortrente, bei der ein Vertragsnehmer einmalig einen höheren Betrag in das Versicherungsprodukt investiert und hiernach ohne Altersgrenze von einer monatlichen Rentenzahlung profitiert.