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Stundung
Als Stundung wird im Kreditwesen als Zahlungsaufschub bezeichnet, durch den der Kreditnehmer für eine festgelegte Zeitspanne mit der Rückzahlung seiner Kreditraten aussetzen kann. Das Interesse an einer Stundung ist gegeben, wenn es zu Schwierigkeiten bei der Tilgung des Kredits kommt. Droht in diesem Fall häufig, dass sich der Kreditgeber von den angegebenen Sicherheiten bedient oder eine Pfändung zum Begleichen der Restschuld anstrebt, wird das Stunden des Kredits zu einer für den Kreditnehmer freundlicheren Alternative.
Ob eine Stundung überhaupt möglich wird, ist den Kreditkonditionen des jeweiligen Gläubigers zu entnehmen, im Regelfall wird dies schriftlich im Kreditvertrag festgehalten. Hierbei werden auch die Details dieser Vorgehensweise beschrieben, beispielsweise wie lange maximal mit der Rückzahlung des Kredits ausgesetzt werden darf. Auch die begrenzte Häufigkeit von Stundungen ist hier angegeben, da theoretisch mehrmals von dieser Option während einer Kreditrückzahlung Gebrauch gemacht werden kann.
Sollte sich auch nach einem Zahlungsaufschub herausstellen, dass der Kreditnehmer der Zahlungsaufforderung nicht mehr nachfolgen kann, ist eine außergerichtliche bzw. juristische Einigung zu erzielen. In diesem Fall kann die Stundung einen teilweisen Erlass der ausstehenden Restschuld bedeuten, sofern der Kreditnehmer das Darlehen zumindest noch teilweise tilgen kann. Aufgrund der zu erwartenden Streitigkeiten ist dringend anzuraten, die Rahmenbedingungen für Stundungen schriftlich im Kreditvertrag festzuhalten.