Verbraucherkreditgesetz

VerbraucherkreditgesetzDas Verbraucherkreditgesetz ist eine rechtliche Grundlage für die Kreditvergabe in Deutschland, die vorrangig dem Schutz des privaten Verbrauchers bei der Kreditvergabe dient. Das Gesetz regelt die formellen Grundlagen zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer, wobei ein schriftliches Aufsetzen der Rechte und Pflichte in einem Kreditvertrag bereits zur elementaren Grundlage nach dem Verbraucherkreditgesetz wird. Einzige Ausnahme stellt der Dispokredit eines Girokontos dar, der als Kreditlinie eingerichtet wird und keinen expliziten Darlehensvertrag benötigt.

Nach der gesetzlichen Vorschrift muss der Kreditvertrag alle grundlegenden Informationen rund um den konkreten Kredit schriftlich zusammenfassen, beispielsweise die Darlehenshöhe, die festgelegte Laufzeit sowie die angerechneten Kreditzinsen. Die Aufstellung eines konkreten Tilgungsplans mit Angabe der einzelnen Raten und Zeitpunkte ist nach dem Verbraucherkreditgesetz nicht verpflichtend, wird aber dennoch von vielen Kreditinstituten als Service vorgenommen. Bei einem variablen Zinssatz entfallen diese konkreten Angaben im Vertrag.

Durch das Verbraucherkreditgesetz werden außerdem die Vergabegrundlagen und Sonderkonditionen geregelt, die bei der Vergabe von Privatkrediten zu beachten sind. Beispielsweise wird geregelt, in welchem Umfang der Kreditnehmer Sicherheiten nachweisen und einem Einblick in seinen Schufa-Eintrag zustimmen muss. Genauso wird der Kreditsuchende durch das Gesetz geschützt, damit Banken und Kreditinstituten keinen unerlaubt tiefen Einblick in die Vermögensverhältnisse des Antragstellers gewinnen.