- Home
- Kredit Lexikon – B
- Bankgeheimnis
Bankgeheimnis
Als Bankgeheimnis wird die Verpflichtung von Banken und Kreditinstituten bezeichnet, Verschwiegenheit über die finanziellen Gebaren seiner Kunden gegenüber Dritten einzuhalten. Durch das Bankgeheimnis soll verhindert werden, dass Informationen über die finanziellen Verhältnisse eines Bankkunden an die Öffentlichkeit gelangen oder ohne triftige Gründe von externen Personen erfragt werden können.
Über die Jahrzehnte ist es zu einer Lockerung des Bankgeheimnisses gekommen, vorrangig zur Ermittlung von Steuerhinterziehern mit Konten im Ausland. Hatten in früheren Jahren Finanzämter keinerlei Möglichkeit, ausländische Konten eines Bundesbürgers aufzuspüren und einen Einblick in dessen Transaktionen zu erhalten, wird dies ab 2017 durch die Lockerung des Bankgeheimnis‘ innerhalb der EU durch einen Datentransfer in Verdachtsfällen möglich.
Die Bankauskunft, die vorrangig bei der Schufa-Anfrage im Rahmen einer Kreditvergabe relevant ist, kollidiert ebenfalls mit dem Bankgeheimnis. Die erteilten Auskünfte der Finanzinstitute sind in diesem Fall sehr allgemein gehalten und geben nur eine grundsätzliche Einschätzung, die der Kreditgewähr dienen. Außerdem willigt der Antragssteller auf einen Kredit mit seiner Unterschrift ein, dass der potenzielle Kreditgeber eine Bankauskunft einholen darf, das Bankgeheimnis kann also durch den Kontoinhaber selbst im eigenen Interesse gelockert werden.