Sachkredit

SachkreditAls Sachkredit oder Realkredit wird jedes Darlehen bezeichnet, bei dem Wertsachen zur Absicherung der Kreditschuld eingesetzt werden. In der Praxis handelt es sich bei den einsetzbaren Sachen um Immobilen, die durch eine Hypothek oder die Eintragung einer Grundschuld belastet werden, oder im andere dingliche Objekte wie Wertpapiere, Antiquitäten oder Fahrzeuge. Kommt es bei der Rückzahlung des Sachkredits zu Schwierigkeiten, kann der Kreditgeber auf die zur Sicherung übereigneten Sachen zurückgreifen und hierdurch den drohenden Verlust der ausstehenden Restschuld ausgleichen.

In der vertraglichen Gestaltung unterscheidet sich der Sachkredit ansonsten nur unwesentlich von herkömmlichen Krediten, am häufigsten werden diese jedoch für höhere Kreditsummen zu längeren Laufzeiten wie bei einer Immobilienfinanzierung eingesetzt. Großer Vorteil für den Kreditnehmer bei einem Sachkredit ist der Umstand, keine lupenreine, persönliche Bonität vorweisen zu müssen. Alleine das Vorhandensein von dinglichen Objekten zur Absicherung sind für die Kreditgewähr relevant, die im Rahmen einer Bürgschaft auch von Dritten stammen können. Selbstverständlich müssen die verfügbaren Sachen zur Kreditabsicherung in Relation zur gewünschten Kredithöhe stehen.