Schätzgebühren

SchätzgebührenAls Schätzgebühren werden zusätzliche Kosten bezeichnet, die bei fast jeder Immobilienfinanzierung oder der Finanzierung anderer Kredite mit einem Grundstück oder einer Immobilie als Sicherheit anfallen. Um einen realistischen Wert dieser immobilen Sicherheiten abschätzen zu können, beauftragt das Kreditinstitut einen externen Dienstleister oder nimmt über hausinterne Experten eine Wertschätzung von Gebäude und Grundstück vor. Dies dient der Festlegung der maximalen Beleihungsgrenze und stellt eine Relation zwischen dem gewünschten Kreditbetrag und dem Immobilienwert als Sicherheit her.

Die Höhe der Schätzgebühren hängt vom Gesamtwert der Immobilie ab und beläuft sich bei den meisten Kreditinstituten auf wenige Zehntel Prozent des ermittelten Wertes. Angerechnet werden die Schätzgebühren häufig als Sonderzahlung und sind vom Kreditnehmer separat zu entrichten, auch ein Abzug vom angeforderten Darlehensbetrag ist möglich.

Da es sich um die einmalige Gebühr für eine erbrachte Dienstleistung handelt, darf die Schätzgebühr nicht verzinst werden. Sie ist somit kein Bestandteil der effektiven Jahreszinsen und sollte von keinem seriösen Kreditinstitut als solche verrechnet werden. Beim Vergleich verschiedener Banken mit ihren Finanzierungsangeboten ist deshalb gesondert darauf zu achten, wie Schätzgebühren angerechnet und im Vertrag aufgeführt werden.