Schuldrechtliche Ansprüche

Schuldrechtliche AnsprücheSchuldrechtliche Ansprüche zählen zu den wichtigsten Ansprüchen gemäß deutscher Gesetzgebung, die vertraglich festgehalten sind und von Personen oder Unternehmen gegenüber anderen Personen oder Unternehmen ausgedrückt werden können. Im Unterschied zu dinglichen Ansprüchen, die sich auf konkrete Objekte wie Wertsachen oder Immobilien beziehen, werden schuldrechtliche Ansprüche gegenüber bestimmten Handlungen und Verhaltensweisen festgehalten. Der Schuldner ist durch die Vertragsunterschrift angehalten, sich in bestimmten Situationen im Sinne des Gläubigers zu verhalten.

Neben weiteren Lebensbereichen sind schuldrechtliche Ansprüche auch im Kreditwesen sowie in der gesamten Finanzwirtschaft zu finden. Unabhängig von der finanziellen Schuld, die ein Kreditnehmer nach dem Erhalt eines Darlehens zu begleichen hat, beziehen sich die speziellen Ansprüche eher auf die Rahmenbedingungen rund um die Kreditvergabe. Beispielsweise verpflichtet sich der Kreditnehmer durch den Vertrag, die festgelegten Tilgungsraten in der vorgegebenen Zeitspanne zu tilgen. Andere Ansprüche wie das wahrheitsgemäße und gewissenhafte Ausfüllung des Kreditvertrags werden ebenfalls eingefordert, sind jedoch nicht als schuldrechtlich zu verstehen.

Das BGB sieht vor, dass schuldrechtliche Ansprüche verjähren können und den Schuldner so nicht fortwährend in der Verpflichtung gegenüber seinem Gläubiger bleibt. Im Gesetzestext ist eine Frist von drei Jahren vorgesehen, möglich aber unüblich ist eine Verkürzung dieser Zeitspanne im Rahmen des individuell aufgesetzten Schuldvertrags.