Kreditvertrag

KreditvertragDer Kreditvertrag ist das wichtigste Dokument rund um die Kreditvergabe, in dem alle Rechte und Pflichten des Kreditgebers und des Schuldners eingetragen sind. Der Kreditvertrag wird von beiden beteiligten Parteien unterschieben und ist das bindende Schriftstück, mit dem das Schuldverhältnis zwischen beiden Parteien manifestiert wird.

Ein rechtssicher gestalteter Kreditvertrag enthält alle wesentlichen Informationen rund um die Vergabe des Darlehens und dessen Rückzahlung. Hierzu zählen die Kredithöhe, die Laufzeit des Vertrags und der angerechnete Tilgungszins, auch der explizite Rückzahlungsplan kann gemäß dieser Informationen schriftlich dokumentiert werden. Extras wie eine abgeschlossene Restschuldversicherung, die Möglichkeit zu kostenlosen Sondertilgungen oder die Benennung eines Bürgen bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sind ebenfalls zwingend in den Kreditvertrag aufzunehmen.

Der Kreditvertrag ist nicht mit dem Kreditantrag zu verwechseln, den ein Kreditsuchenender unverbindlich an das Kreditunternehmen richtet. Dieses wird nach Eingang des Antrags die gewünschte Kreditvergabe unter Berücksichtigung der Bonität des Antragstellers überprüfen und hiernach über die Vergabe entscheiden. Ist das Ergebnis positiv, setzt das Kreditinstitut den Kreditvertrag auf, der von beiden Seiten zu unterschreiben ist. Vor der Unterschrift hat der Kreditnehmer zu prüfen, ob alle gewünschten Konditionen des Antrags adäquat in den Vertrag eingeflossen sind.