Bürge

BürgeAls Bürge wird eine Person oder ein Unternehmen bezeichnet, dass für einen andere Person die Bürgschaft für einen abgeschlossenen Kredit übernimmt. Im Rahmen der Bürgschaft sichert der Bürge einem Kreditnehmer zu, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit für diesen einzuspringen und die ausstehende Kreditschuld an den Kreditgeber zurückzuzahlen. Greift der Gläubiger auf die Bürgschaft zurück, entfallen viele Pflichten des Kreditnehmers auf ihn, was bis zu einer juristischen Zwangsvollstreckung und Pfändung des Vermögens zum Begleichen der Schuld reichen kann.

Seine Rolle als Bürge nimmt die Person oder das Unternehmen stets gegenüber dem Gläubiger ein, der ein professionelles Kreditinstitut ebenso wie ein privater Geldgeber sein kann. Für den Kreditnehmer kann sich durch die Angabe eines Bürgen der Vorteil ergeben, dass die eigene Kreditwürdigkeit steigt und die Kreditgewähr auch bei einer ungünstigen Bonität wahrscheinlicher wird. Erscheint der Bürge dem Gläubiger als kreditwürdig und kann dieser umfassende Sicherheiten nachweisen, kann sich dies auch positiv auf die im Kreditvertrag vereinbarten Tilgungszinsen auswirken. Abhängig von der schriftlichen Formulierung der Bürgschaft kann der Gläubiger bereits ab dem ersten Zahlungsverzug auf den Bürgen zurückgreifen.