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Unpfändbarkeitsbescheinigung
Die Unpfändbarkeitsbescheinigung ist ein vom Gerichtsvollzieher auszustellendes Dokument, das einem Privathaushalt oder einem Unternehmen fehlendes Vermögen oder Guthaben für eine Pfändung bescheinigt. Hierbei hat der Gerichtsvollzieher im Vorfeld durch ein Amtsgericht den Auftrag erhalten, eine Pfändung in einem vorgeschriebenem Umfang vorzunehmen, um hierdurch die ausstehenden Ansprüche eines Kreditgebers zu decken. Dies kommt in der Praxis hauptsächlich vor, wenn eine reguläre Rückzahlung des aufgenommenen Kredits ins Stocken gerät.
Mit der Unpfändbarkeitsbescheinigung wird dem Schuldner bestätigt, das eine Zwangsvollstreckung gegen ihn nicht mehr möglich ist. Im Regelfall erfolgt hiernach die Aufforderung, eine eidesstattliche Erklärung abzugeben bzw. wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorgenommen. Hierdurch soll ein langfristiger Weg zur Entschuldung von Haushalt oder Unternehmen eingeschlagen werden, in dessen Zuge der oder die Gläubiger zumindest anteilig auf eine Rückerstattung der ausstehenden Restschuld hoffen können. Die Anregung zur Beantragung einer eidesstattlichen Versicherung hat hierzulande meist keinen Erfolg mehr, wenn die Unpfändbarkeitsbescheinigung älter als sechs Monate ist.
Für den Kreditgeber stellt die Ausstellung der Unpfändbarkeitsbescheinigung das denkbar schlechteste Szenario dar, um einen ausstehenden Schuldbetrag zurückzuerhalten. Genau deshalb wird vor der Kreditvergabe gezielt auf die Bonität des Schuldners und dessen vorhandene Sicherheiten vertraut. Bei höheren Kreditsummen ist außerdem das Einräumen eines Pfandrechts für explizit vorgegebene Wertobjekte obligatorisch.