Verschuldung

VerschuldungAls Verschuldung wird allgemein der Zustand einer Person oder eines Unternehmens bezeichnet, sich in einem Schuldverhältnis mit einer anderen Partei zu befinden. Die Verschuldung kann bewusst herbeigeführt werden, beispielsweise durch die Unterzeichnung eines Kreditvertrags bei einer Bank oder einem Kreditinstitut. In vielen Fällen tritt das Verschulden eher unbeabsichtigt und unbemerkt auf, beispielsweise durch ausstehende Forderungen alltäglicher Vertragspartner oder eine nicht mehr vorhandene Deckung des Girokontos.

Der Begriff Verschuldung sagt nichts darüber aus, in welchem Umfang Forderungen anderer Personen und Unternehmen bestehen und ob die finanziellen Möglichkeiten des Schuldners eine geregelte Tilgung zulassen. Der Übergang zu einer Überschuldung ist demnach fließend, bei der dem Betroffenen die wirtschaftliche Fähigkeit zur Tilgung der Schuld abgesprochen wird. Nur weil eine Person, z. B. durch den Abschluss eines Ratenkredits, sich verschuldet hat, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Zahlungsunfähigkeit oder drohende Privatinsolvenz.

Eine Verschuldung deutet an, dass der betroffene Schuldner aus eigenen finanziellen Mitteln sein tägliches Leben oder größere Investitionen nicht bestreiten kann. Dies stellt in der modernen Gesellschaft keinen Makel mehr dar, da größere Anschaffungen vermehrt über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Alleine die Überschuldung von Haushalten und Unternehmen ist eine Problemsituation, die ihre Wurzeln in einem erstmaligen Verschulden bzw. der Aufnahme unterschiedlicher Kredite hat.